Aufhebungsvertrag: Was steckt dahinter?
Viele Unternehmen – angefangen bei der Automobilindustrie und ihren Zulieferern – stehen derzeit vor wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Das geht für Unternehmen oft mit der schwierigen Entscheidung einher, ob sie alle Mitarbeiter weiterhin halten können oder ob sie womöglich Mitarbeiter entlassen müssen.
Mitarbeiter können sich in dieser Situation dazu entschließen, mit dem Unternehmen einen Aufhebungsvertrag auszuhandeln, um eine Kündigung zu vermeiden. Gleiches können Unternehmen auch von sich aus den Mitarbeitern anbieten. Grundsätzlich gilt: Anders als die Kündigung beinhaltet ein Aufhebungsvertrag, dass Mitarbeiter und Unternehmen das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen beenden. Ein Unternehmen kann einen Aufhebungsvertrag also nur mit Einverständnis des Mitarbeiters aufsetzen.
Ein Aufhebunmgsvertrag beinhaltet oft eine kürzere Zeit, um das Unternehmen zu verlassen, als das bei einer regulären Kündigung im Rahmen der Kündigungsfrist der Fall ist. Er bedeutet aber auch, dass Mitarbeiter bestimmte Forderungen stellen können, beispielsweise hinsichtlich einer Abfindung in Form einer Einmalzahlung, die ihnen finanziell dabei hilft, die Zeit bis zu einer neuen Anstellung zu überbrücken oder neue Karriereschritte einzuleiten.
Im ersten Schritt sollten Mitarbeiter prüfen, ob das Unternehmen einem gesetzlich kündigen kann, anstatt einen Aufhebungsvertrag anzubieten. Wer beispielsweise einen besonderen Kündigungsschutz durch Mutterschutz oder Elternzeit hat, der hat bei der Aushandlung eines Aufhebungsvertrags gute Chancen auf eine höhere Abfindung, da eine reguläre Kündigung in diesem Fall nicht möglich ist.
Es kann gute Gründe geben, warum man sich als Mitarbeiter auf einen Aufhebungsvertrag einlässt:
- Kündigung kurz vor der Rente: Wer ohnehin kurz vor der Rente steht, für den kann es attraktiv sein, nicht bis zum Rentenantritt zu warten, sondern stattdessen einen Aufhebungsvertrag auszuhandeln. So verlässt man den Job bereits früher, ohne sich Sorgen, um die finanzielle Absicherung machen zu müssen.
- Lukrative Abfindung: Die Höhe der Abfindung hängt von der eigenen Position im Unternehmen ab und der Zeit, die ein Mitarbeiter bei seinem derzeitigen Arbeitgeber angestellt ist. Wer also in einer höheren Position arbeitet und/oder schon lange bei einem Unternehmen angestellt ist, für den kann eine Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags lukrativ sein.
- Unzufriedenheit im Job: Vielleicht hat ein Mitarbeiter schon länger darüber nachgedacht, das Unternehmen zu verlassen und sich nach einer neuen Herausforderung umzusehen. Steht dann bei einem Unternehmen eine Kündigungswelle an, kann es Sinn machen, freiwillig den derzeitigen Job zu verlassen – mit der entsprechenden Abfindung. Das macht Unternehmen die Kündigung einfacher und gibt Mitarbeitern den Freiraum, sich nach einer neuen Stelle und Herausforderung umzusehen, ohne in der Zeit an den alten Job und Kündigungsfristen gebunden zu sein.
Kündigt ein Abeitgeber Beschäftigten betriebsbedingt ohne Aufhebungsvertrag, dann zahlt er ebenfalls in der Regel eine Abfindung. Auch hier können Mitarbeiter versuchen, die Höhe gemeinsam mit dem Arbeitgeber auszuhandeln.