Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen für die Personaldienstleistung der head for work GmbH, Johannstraße 37-39, 40476 Düsseldorf. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte, auch wenn ein ausdrücklicher Hinweis dann nicht mehr erfolgt. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen des Kunden (etwa Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Auftraggebers) finden keine Anwendung.

2. In Absprache mit dem Auftraggeber schaltet head for work GmbH Stellenanzeigen in geeigneten Medien. Die Wahl der geeigneten Medien obliegt head for work GmbH. Kosten, die Bewerbern* in Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen entstehen, sind nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber auf Verlangen des Bewerbers vom Auftraggeber zu erstatten.

3. Die Vertragspartner können den Vermittlungsauftrag mit Frist von sechs Werktagen schriftlich kündigen. Die bis zum Beendigungszeitpunkt entstandenen Kosten sind head for work GmbH ohne Abzug zu erstatten. Dies gilt insbesondere auch für Stellenanzeigen, die bereits in Auftrag gegeben, aber noch nicht veröffentlich worden sind.

4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Abschluss eines Anstellungsvertrages mit einem von head for work GmbH vorgeschlagenen Bewerber innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss unter Angabe des vereinbarten Jahresbruttogehaltes head for work GmbH mitzuteilen. Auf Verlangen ist der Auftraggeber verpflichtet, den Teil des mit dem Arbeitnehmer geschlossenen Vertrages zu übersenden, in dem die Gehaltsbestandteile aufgelistet und durch die entsprechenden Unterschriften bestätigt sind. Wird der Anstellungsvertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder wird der vorgeschlagene Bewerber für einen von dem Anforderungsprofil abweichenden Arbeitsplatz vorgesehen, so berührt dies den Honoraranspruch der head for work GmbH nicht.

5. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, über Daten und Informationen, die sie über die andere Vertragspartei oder einen Bewerber im Rahmen der Vermittlung oder Bewerbung erhalten haben, Stillschweigen zu bewahren und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vermittlungsvertrages fort. Der Auftraggeber hat die von head for work GmbH übergebenen Unterlagen auf Verlangen zurückzugeben. Dies gilt nicht für weitergegebene Unterlagen eines Bewerbers, mit dem der Auftraggeber einen Vertrag abgeschlossen hat.

6. Hat sich ein durch head for work GmbH vorgeschlagener Bewerber bereits zuvor unabhängig von dem erteilten Vermittlungsauftrag beim Auftraggeber beworben, ist der Auftraggeber verpflichtet, head for work GmbH unverzüglich nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen durch head for work GmbH zu unterrichten. In diesem Fall wird head for work GmbH keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Bewerbers erbringen.

7. Die von head for work GmbH zu einem Bewerber gemachten Angaben beruhen nicht auf eigenen Ermittlungen, sondern auf den Auskünften des Bewerbers und Informationen von Dritten. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gegebenen Auskünfte und Informationen wird von head for work GmbH deshalb nicht übernommen. Ebenso kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass ein vorgeschlagener Bewerber nicht anderweitig vermittelt wird. Für Schäden, die durch Weiterleitung falscher Angaben entstehen, haftet head for work GmbH nur im Rahmen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit.

8. Die Vermittlungsprovision für eine erfolgreiche Vermittlung eines Bewerbers an den Auftraggeber in eine Festanstellung beträgt 33 % auf die vereinbarte jährliche Vergütung bzw. das Bruttojahresgehalt, einschließlich aller Sonderzahlungen (z.B. Tantiemen, Provisionen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc.) und wird zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzu addiert. Eine provisionspflichtige Festanstellung liegt insbesondere vor, wenn zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber ein Arbeitsvertrag, ein Dienstleistungsvertrag, ein Werkvertrag oder ein Vertrag über freie Mitarbeit abgeschlossen wird, und zwar gleich ob sozialversicherungspflichtig oder sozialversicherungsfrei.

Eine Vermittlung gilt immer als erfolgreich, wenn nicht der Kunde/Auftraggeber eine Festanstellung mit dem Kandidaten begründet, sondern ein dem Kundenunternehmen nahestehendes Unternehmen, z. B. eine Holdinggesellschaft, eine Tochter-, Schwester- oder sonstige Konzerngesellschaft, eine Beteiligungsgesellschaft oder andere nahestehende Unternehmen, z. B. Unternehmen mit identischen Mehrheitsgesellschaftern, sofern die Festanstellung bei dem nahestehenden Unternehmen nicht auf andere Ursachen zurückzuführen ist als die Vermittlung durch head for work GmbH, bzw. eine vorangegangene Tätigkeit im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung oder im Rahmen des Interimsmanagements.

9. Das Honorar wird nach Abschluss des Anstellungsvertrages mit einem vorgeschlagenen Bewerber mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sonstige Kosten sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen. Das Honorar wird auch dann fällig, wenn ein Anstellungsvertrag bis zu zwölf Monate nach Vorlage der Vorschlagsliste mit einem von head for work GmbH vorgeschlagenen Bewerber abgeschlossen wird. Sämtliche Honorarsätze und Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

10. Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen des Auftrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel.

11. Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Es gilt dann die Regelung als vereinbart, die in zulässiger Weise dem Vertragswillen am nächsten kommt.

12. Wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich–rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand – auch im Wechsel-, Scheck-und Urkundenprozess – das Amtsgericht Düsseldorf.

13. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Forderungen an die Valuta Factoring GmbH abgetreten werden. Somit sind alle Zahlungen mit befreiender Wirkung nur auf das Konto der Valuta Factoring GmbH, IBAN: DE28 47 65 0130 0046 1386 57, BIC: WELADE3LXXX zu leisten.

 

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