Lügen im Lebenslauf? Es gibt bessere Alternativen
Lügen im Lebenslauf erscheinen als eine einfache Lösung, aber sie sind auch faul, insbesondere, wenn es auch Alternativen gibt, die einen ebenfalls in einem positiven Licht erscheinen lassen. Schauen wir uns dabei verschiedene Fälle an und wie man besser damit umgeht.
- Lücken im Lebenslauf: Wir haben es oft genug gehört, dass Lücken im Lebenslauf bei der Bewerbung nicht gut ankommen. Dabei gibt es gute Gründe, warum Bewerber*innen Lücken im Lebenslauf aufweisen. Vielleicht hatte man eine Phase der Arbeitslosigkeit nach dem Studium, weil der Arbeitsmarkt sehr schwierig war, oder weil es gedauert hat, bis man die erste Stelle gefunden hat, die zu den eigenen Vorstellungen passte. Oder man hat sich eine wohlverdiente Auszeit gegönnt, die man jetzt bei der Bewerbung bereut. Statt die Lücken zu kaschieren, sollte man sich fragen, ob man gute Argumente für die Lücke aufweisen kann. Ein Auslandsaufenthalt kann sich beispielsweise positiv auswirken. Oder hat man in der Pause eine Weiterbildung gemacht und Kurse besucht, die zeigen, dass man in der Zeit nicht tatenlos war? Auch das Schlagwort ‚berufliche Neuorientierung‘ kann hier hilfreich sein, statt eine Lüge zu erfinden, mit der man die Lücke kaschiert.
- Fehlende Fremdsprachenkenntnisse: Gerade, wer sich in internationalen Unternehmen bewirbt, braucht Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere Englisch. Wer diese Kenntnisse nicht nachweisen kann, kann sich im Zuge des Bewerbungsverfahrens beispielsweise für einen Sprachkurs anmelden, statt im Lebenslauf seine Sprachkenntnisse besser darzustellen als sie sind. So zeigt man, dass man bereit ist, sich die fehlenden Kenntnisse für den Job anzueignen, ohne auf eine Lüge zurückgreifen zu müssen.
- Schlechte Erfahrungen im Beruf: Manchmal hat man schlechte Erfahrungen gemacht und hat seinen Job nach wenigen Wochen oder Monaten wieder aufgegeben. Dann kann es verführerisch sein, diese Stelle nicht im Lebenslauf zu nennen, weil man beispielsweise nicht erklären möchte, warum man sich so schnell zu einem Jobwechsel entschlossen hat. Doch kann es sein, dass man in diesem Job genau die Erfahrungen gesammelt hat, nach denen der neue Arbeitgeber sucht. Man sollte sich also lieber überlegen, wie sich diese Erfahrung positiv darstellen lässt und bereit sein, mögliche Fragen über die Kürze des Anstellungsverhältnisses im einem Vorstellungsgespräch zu beantworten.
- Nicht jede Berufserfahrung gehört in den Lebenslauf: Hat man beispielsweise während des Studiums mehrere Nebenjobs gemacht oder hat einen Zweiterwerb innegehabt, die nichts mit der Stelle zu tun haben, auf die man sich bewirbt, dann muss man diese auch nicht angeben. Um Lücken im Lebenslauf zu vermeiden, kann es aber Sinn machen für diesen Zeitraum auch Nebenerwerbtätigkeiten oder Mini-Jobs zu nennen, selbst wenn sie nicht mit dem derzeitigen Berufsfeld in Verbindung stehen.
Wann darf man lügen? Bestimmte Fragen sind bei der Bewerbung nicht erlaubt
Einige Aspekte im Leben von Bewerber*innen sind rechtlich geschützt und dürfen bei einer Bewerbung nicht gestellt werden. Hier darf man eine Antwort verweigern oder sogar unwahrheitsgemäß antworten, ohne dass dies rechtliche und berufliche Konsequenzen hat. Dies betrifft Angaben zum religiösen Bekenntnis oder zum Familienstand und der Familienplanung. Nehmen wir einmal ein Beispiel, das vor allem Frauen betrifft. Julia ist Anfang 30 und hat es in die zweite Stufe des Bewerbungsverfahrens geschafft. Während des Vorstellungsgesprächs fragt der zukünftige Arbeitgeber, wie es denn mit dem Kinderwunsch ausschaut. Julia hat mit ihrem Partner bereits mehrfach darüber gesprochen, dass sie in den nächsten fünf Jahren Kinder haben möchten. Beim Bewerbungsgespräch aber sagt sie, dass sie derzeit keinen Kinderwunsch hat und sich voll und ganz auf die Karriere konzentrieren möchte. Das ist ihr gutes Recht, denn arbeitsrechtlich ist es Arbeitgebern nicht erlaubt, eine derartige Frage zu stellen. Selbst wenn sie kurze Zeit nach Antritt des neuen Jobs schwanger wird, darf dies arbeitsrechtlich keine Konsequenzen haben.
Ähnliches gilt für Fragen nach der Gesundheit. Eine Ausnahme ist hier, wenn dies zu einer Gefährdung der Person oder der Kolleg*innen führen würde. Ein Beispiel: Jemand muss regelmäßig Medikamente nehmen, die es ihnen unmöglich macht, schwere Maschinen zu bedienen. Der Job verlangt aber genau dies. Hier kann der Arbeitgeber ein ärztliches Attest verlangen. Dies muss aber keine Details zur Krankheit enthalten, nur ob die oder der Kandidat*in in der Lage ist bestimmte Maschinen zu bedienen oder bestimmte Tätigkeiten auszuüben.
Lügen im Lebenslauf: So schützen sich Unternehmen
Statistiken gehen davon aus, dass ein Drittel der Bewerber im Lebenslauf lügt. Dazu gehört es beispielweise, dass Daten oder Arbeitsorte geändert werden. Einige gehen sogar so weit und fälschen ihre Arbeitszeugnisse. Oft steckt dahinter die Angst, nicht alle Anforderungen des Stellenprofils zu erfüllen. Dabei reicht es meist aus, wenn man ungefähr 70% der Anforderungen erfüllt und den Willen mitbringt, sich die noch fehlenden Erfahrungen anzueignen. Was aber können Unternehmen tun, um sich vor lügenden Kandidaten zu schützen?
Wenn Kandidat*innen bei ihren Fähigkeiten lügen, kann man dies als Unternehmen oder Recruiter recht leicht herausfinden. Fragen Sie spätestens beim Bewerbungsgespräch die vorhandenen Kenntnisse ab und lassen Sie die Kandidat*innen erklären, was genau sie gemacht haben. Wer bei den Fähigkeiten gelogen hat, wird hier schnell ins Stolpern geraten. Viele Unternehmen haben zudem Assessment-Center etabliert, in denen Kandidat*innen berufsbezogene Aufgaben lösen müssen. Haben sie im Lebenslauf Expertenkenntnisse angegeben, scheitern dann aber an den gestellten Aufgaben, dann kann das zwar auch an Nervosität und Prüfungsangst liegen, oft stecken aber fehlende Fachkenntnisse dahinter. Sie sollten zudem alle Zertifikate und Abschlüsse genau prüfen. Auch sollte man die Arbeitszeugnisse genau lesen und sich gegebenenfalls weitere Referenzen bei vorangegangenen Arbeitgebern einholen.
Wer bei den Aufgeben und dem Tätigkeitsfeld lügt, fliegt ebenfalls schnell auf. Hat beispielsweise ein*e Kandidat*in eine Position als Berufsanfänger inne, nennt aber Aufgabenbereiche, die eher im höheren Management liegen, dann ist dies nicht plausibel. Man sollte als Unternehmen also die Angaben der Bewerber auf Plausibilität prüfen und schauen, ob die Angaben mit den normal üblichen Berufsaufgaben übereinstimmen. Auch Inkonsistenz im Lebenslauf kann ein Anzeichen für eine Lüge sein. Zudem sollten Unternehmen eine schnelle Online-Suche vornehmen: Gibt es das Unternehmen überhaupt, das ein*e Berwerber*in im Lebenslauf angegeben hat? Was machen die und entspricht das den Angaben der Kandidatin oder des Kandidaten? Die meisten Menschen hinterlassen heute Spuren online. Stimmt das, was man im Internet über Kandidat*innen findet, nicht mit dem überein, was sie im Lebenslauf schildern, dann ist das ebenfalls ein Anzeichen für eine Lüge im Lebenslauf.
Im schlimmsten Fall fälschen Kandidat*innen Zeugnisse und Abschlüsse. Das ist riskant und strafbar, doch sollte man die Möglichkeit nie ausschließen, selbst wenn sie so riskant erscheint, dass man sich nicht vorstellen kann, dass Kandidat*innen wirklich so weit gehen. Wie aber entdeckt man Fälschungen? Zunächst sollte man schauen, ob die Zeugnisse dem üblichen Standard entsprechen. Das kann man bereits an einfachen Dingen wie dem Briefkopf oder dem Layout erkennen. Schul- und Studienabschlüsse müssen zudem die notwendigen Stempel, Unterschriften etc. aufweisen. Erscheint einem die digitale Kopie oder der Ausdruck seltsam, dann sollte man sich auf jeden Fall das Original zeigen lassen, da sich diese nicht so leicht digital fälschen lassen. Bei erheblichen Zweifeln an der Glaubwürdigkeit eines Schul- oder Studienzeugnisses sollte man mit der entsprechenden Schule oder Universität Kontakt aufnehmen und die Angaben prüfen lassen. Das gilt auch für Zeugnisse von vorangegangenen Arbeitgebern.
Zusammenfassung: Was ist akzeptabel und was ist nicht angebracht?
Wie also geht man als Kandidat*in und Unternehmen mit dem Thema Lügen im Lebenslauf um. Hier noch einmal die Zusammenfassung, was erlaubt ist und wo man sich arbeits- und strafrechtlich auf dünnes Eis begibt: